Kanton Baselland und Gemeinden sollen Kita-Entschädigung aufteilen
Die Gemeinden übernehmen demnach 1,6 Millionen Franken, der Kanton Baselland 1,1 Millionen.

Für die Covid-Ausfallentschädigung bei Kinderbetreuungs-Einrichtungen sollen die Baselbieter Gemeinden wie auch der Kanton aufkommen.
Der Landrat befürwortete in einer ersten Lesung diese Änderung des Finanzausgleichgesetzes.
Der Bundesrat hatte im Frühling 2020 dazu aufgerufen, aufgrund der Covid-19-Pandemie die Kinder, wenn möglich, privat zu betreuen.
Viele Eltern kündigten die Verträge, da sie die Betreuungsplätze nicht mehr nutzten. Dies führte zu Einnahmeausfällen bei den Betreuungseinrichtungen wie etwa den Kindertagesstätten.
Notverordnungen zur Sicherung der Kinderbetreuung
Der Regierungsrat verabschiedete deshalb im April 2020 zwei Notverordnungen zur Sicherung der Kinderbetreuung. Der Landrat genehmigte die beiden Notverordnungen im Mai 2020.
Er beauftragte den Regierungsrat gleichzeitig damit, die Ausfallentschädigung in ein reguläres Gesetzgebungsverfahren zu überführen.
Der Auftrag wird mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes umgesetzt, die eine Aufteilung zwischen Kanton und Gemeinden vorsieht. Für den Landratsbeschluss steht noch die zweite Lesung aus.