Kanton Basel-Landschaft: Trockenheit – Kanton will Bauern mit Darlehen helfen
Die Trockenheit bringt Baselbieter Bauernbetriebe in Bedrängnis. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat zwei Millionen Franken für zinslose Darlehen.

Die ausserordentliche Trockenheit im Sommer 2026 bringt zahlreiche Baselbieter Landwirtschaftsbetriebe in finanzielle Bedrängnis. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Landrat eine Ausgabenbewilligung in der Höhe von maximal 2 Millionen Franken für Überbrückungskredite an landwirtschaftliche Bewirtschafter, die aufgrund der aktuellen Trockenheit in Liquiditätsengpässe geraten. Die Kredite werden als zinslose Darlehen gewährt und müssen innerhalb von maximal zehn Jahren zurückbezahlt werden.
Pro Betrieb sind Darlehen zwischen 10'000 und 50'000 Franken vorgesehen.
Die Trockenheit, Wind sowie rekordhohe Temperaturen haben die Böden stark ausgetrocknet. Besonders betroffen sind Wiesen, Weiden und Ackerflächen. Die Folgen treffen insbesondere Betriebe mit Tierhaltung und mit bewässerungsintensiven Kulturen. Die Folgen treffen insbesondere Betriebe mit
Die wenigen Niederschläge der letzten Tage sowie allfälliger Regen im Herbst werden die Ertragsausfälle beim Grünland und bei den Ackerkulturen nicht mehr wettmachen können.
Zinslose Darlehen sichern Liquidität
Bei einzelnen Landwirtschaftsbetrieben führt die aktuelle Situation zu existenziellen Schwierigkeiten.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat deshalb eine Ausgabenbewilligung und einen Nachtragskredit von maximal 2 Millionen Franken. Mit dem Geld möchte der Regierungsrat von der Trockenheit stark betroffene Bauernbetriebe direkt unterstützen. Vorgesehen sind zinslose Nothilfe-Darlehen von 10'000 bis maximal 50'000 Franken pro Betrieb.
Sie sind innerhalb von maximal zehn Jahren zurückzuzahlen.
Die Gelder fliessen damit wieder an den Kanton zurück.
Beitrag des Bundes würde Spielraum verdoppeln
Noch offen ist, ob der Bund ebenfalls zusätzliche Mittel für Betriebshilfedarlehen zur Verfügung stellt. In diesem Fall würde sich der gesamthaft zur Verfügung stehende Betrag auf 4 Millionen Franken verdoppeln.
Der Regierungsrat hat die Vorlage am 1. September 2026 verabschiedet und an den Landrat überwiesen.










