Kanton Basel-Landschaft: Taxpunktwert für Physiotherapie bleibt bei 1.03 Franken
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat den Arbeitstarif für physiotherapeutische Leistungen festgesetzt. Er gilt ab dem 1. Januar 2026.

Der Regierungsrat hat einen Arbeitstarif (Taxpunktwert) für die Abgeltung von physiotherapeutischen Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Kanton Basel-Landschaft in der Höhe des bisherigen Tarifs von 1.03 Franken festgesetzt. Dieser Arbeitstarif gilt ab dem 1. Januar 2026 bis zum Abschluss eines Tarifvertrags respektive bis zur rechtskräftigen Festsetzung eines definitiven Tarifs.










