Kanton Basel-Landschaft: Bericht zu Waldschäden – Waldschutzdienst wird weitergeführt
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat den Bericht über den Waldschutzdienst 2020 bis 2024 zur Kenntnis genommen. Der Dienst wird weitergeführt.

Der Regierungsrat hat den Bericht über den Waldschutzdienst in den Jahren 2020 bis 2024 zur Kenntnis genommen. Der Waldschutzdienst wird weitergeführt. Im Umgang mit biotischen Risiken sind die Kantone gemäss Art. 27 des nationalen Waldgesetzes für die Verhütung von Waldschäden und die Bekämpfung von Waldschadorganismen zuständig.
Sie überwachen ihr Hoheitsgebiet, melden das Auftreten von besonders gefährlichen Schadorganismen und Quarantäneorganismen und bekämpfen diese gemäss den umfangreichen Vorgaben des Bundes aus der Wald- und Umweltschutzgesetzgebung.






