Kanton Basel-Landschaft: Regierung lehnt die Bankgewinn-Initiative ab
Die Initiative will ein Drittel des Kantonalbankgewinns an die Gemeinden auszahlen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, sie ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, diese Initiative ohne Gegenvorschlag aus folgenden Gründen abzulehnen: Als Eigentümer der Kantonalbank trägt der Kanton die Risiken der Bank (Staatsgarantie) und übernimmt den gesamten Aufwand für Aufsicht, Kontrolle und Steuerung der Bank. Daher stehen ihm auch die Gewinne zu. Die Gemeinden sind weder Eigentümer noch finanziell an der Bank beteiligt.
Eine Gewinnbeteiligung der Gemeinden könnte zudem zu einer Schwächung der unternehmerischen Unabhängigkeit der Kantonalbank führen.










