Kanton Basel-Landschaft: Keine Härtefallhilfe für Firmen wegen US-Zöllen
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft setzt auf das Projekt «Standort Baselland» – eine Härtefallhilfe für betroffene Unternehmen hat er nicht erwogen.

Seit August 2025 haben sich neben den US-Zöllen weitere geopolitische und wirtschaftspolitische Parameter erheblich verändert, welche die Schweizer und die Baselbieter Volkswirtschaft negativ tangieren.
Der Regierungsrat hat im Sommer 2025 die Taskforce «Standort BL» eingesetzt. Diese befasste sich interdirektional und unter Einbezug von Verbänden und Unternehmen mit den Auswirkungen der US-Zölle auf die Baselbieter Wirtschaft.
Darauf aufbauend hat der Regierungsrat am 13. Januar 2026 das Projekt «Standort Baselland» lanciert. Mit dem Projekt soll untersucht werden, mit welchen Massnahmen die Wettbewerbsfähigkeit und die Resilienz des Standorts und der Unternehmen gestärkt werden können. Konkret werden die folgenden drei Handlungsschienen direktionsübergreifend bearbeitet:
Massnahmen zur Reduktion des Kostenblocks für Unternehmen im Kanton Basel-Landschaft im Sinne einer Kompensation der kostenseitigen Nachteile durch die US-Zölle und vergleichbarer Massnahmen; Erarbeiten möglicher Verbesserungen der generellen Standortqualitäten im Kanton Basel-Landschaft als Kompensation der kostenseitigen Nachteile; Erarbeiten möglicher Eckwerte eines Standortpaktes Baselland, um im intraregionalen Standortwettbewerb an Attraktivität zu gewinnen.
Der Regierungsrat hat weder im Rahmen des Projektauftrags noch anderweitig eine weitergehende Unterstützung der von den US-Zöllen betroffenen Unternehmen im Sinne einer Härtefallhilfe erwogen.






