Kanton Basel-Landschaft: Früherziehung führt nicht automatisch zur Sonderschule
Der Regierungsrat von Basel-Landschaft hält fest, dass heilpädagogische Früherziehung keinen Sonderschulstatus nach sich zieht. Ein Leitfaden regelt den Ablauf.

Die heilpädagogische Früherziehung führt nicht voreilig zu einem Sonderschulstatus.
Hingegen unterstützt sie eine bedarfsgerechte Beschulung und erhöht die Chancen auf einen positiven Verlauf. Mit dem Leitfaden Kindergarteneintritt wurde der Ablauf zur Erfassung, Abklärung und Zuweisung von Kindern mit besonderem Bildungsbedarf vereinheitlicht, damit diese bereits beim Kindergarteneintritt die passende Unterstützung erhalten.






