Baselland

    Kanton Basel-Landschaft: Klarere Regeln für Liegenschaften bei Erbfällen im Ausland

    Kanton Basel-Landschaft
    Kanton Basel-Landschaft

    Liestal,

    Der Regierungsrat von Basel-Landschaft befürwortet die Revision der Grundbuchverordnung. Sie soll Übertragungen bei internationalen Erbfällen vereinheitlichen.

    Kanton Basel-Landschaft
    Gemeindehaus (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für internationale Erbangelegenheiten. Da in vielen Fällen auch Liegenschaften vererbt werden, müssen die entsprechenden Bestimmungen in der Grundbuchverordnung angepasst werden. Zudem hat sich bereits im Herbst 2023 im Rahmen einer umfassenden Überarbeitung der Wegleitung betreffend die Übertragung von schweizerischen Liegenschaften bei internationalen Erbfällen gezeigt, dass die entsprechenden Bestimmungen in der Grundbuchverordnung teilweise zu wenig klar oder zu wenig auf die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht abgestimmt sind.

    Der Bundesrat will deshalb die Übertragung von Liegenschaften in der Schweiz in internationalen Erbangelegenheiten unmissverständlicher und einheitlicher regeln. Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagene Verordnungsrevision.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    srf
    260 Interaktionen
    SVP-Chef
    Rémy Wyssmann
    27 Interaktionen
    Nach Amaudruz

    MEHR AUS BASELLAND

    Kanton Basel-Landschaft
    Kanton Basel-Landschaft
    Kanton Basel-Landschaft
    Kanton Basel-Landschaft
    Kanton Basel-Landschaft
    Kanton Basel-Landschaft