Wie der Kanton Basel-Landschaft mitteilt, werden energieeffiziente Motorfahrzeuge zusätzlich gefördert und der Fokus auf elektrisch betriebene Fahrzeuge gelegt.
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Elektroauto mit Ladekabel - AFP/Archiv
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Für die Motorfahrzeugsteuern sind das Gewicht und der CO2-Ausstoss ausschlaggebend.

Der Bonus wird für Personenwagen (PW) erhöht, die ab dem 1. Januar 2024 in Verkehr gesetzt werden.

Bei den Personenwagen werden die geltenden Steuerermässigungen für emissionsarme Fahrzeuge um 50 Prozent von bisher maximal 300 Franken auf neu maximal 450 Franken erhöht.

Ermässigung von 450 Franken

Personenwagen mit reinem Elektro- oder Wasserstoffantrieb und Hybridfahrzeuge erhalten diese Ermässigung von 450 Franken für das Jahr der ersten Inverkehrsetzung und die drei Folgejahre.

Emissionsarme PW mit einem CO2-Ausstoss von 70 bis 129 Gramm pro Kilogramm erhalten eine Steuerermässigung von 150 Franken, die nach einer Übergangsfrist Ende 2026 aufgehoben wird.

Die Steuerzuschläge betragen unverändert maximal 300 Franken.

Steuerreduktion von 75 Prozent

Bei den Lieferwagen werden neu Steuerermässigungen von 450 Franken für Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb eingeführt, welche im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und in den drei Folgejahren gewährt werden.

Bei den vornehmlich gewerblich genutzten Lieferwagen sind keine Steuerzuschläge vorgesehen.

Lastwagen und Sattelschlepper mit reinem Elektro- oder Wasserstoffantrieb erhalten neu für sechs Jahre eine Steuerreduktion von 75 Prozent.

Mit dieser vergleichsweise hohen Vergünstigung wird ein wirksamer Anreiz für den Erwerb von schweren Fahrzeugen mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb geschaffen.

Steuerermässigungen für schweren Fahrzeuge aufgehoben

Die bisherigen Steuerermässigungen aufgrund der Euro-Emissionsnormen werden für die ab 1. Januar 2024 in Verkehr gesetzten schweren Fahrzeuge aufgehoben.

Neu ist für Motorräder mit reinem Elektro- oder Wasserstoffantrieb eine Steuerermässigung von einem Drittel auf die Gewichtssteuer vorgesehen.

Zudem kann für Personenwagen und Lieferwagen mit ausschliesslichem Batteriebetrieb das Gesamtgewicht gemäss Fahrzeugausweis zur Bemessung der Motorfahrzeugsteuer um bis zu 20 Prozent reduziert werden, um dem höheren Gewicht der Batterien Rechnung zu tragen.

Vorläufig wird die Gewichtsreduktion bei zehn Prozent festgelegt.

Ermässigungen sind befristet

Alle Steuerermässigungen werden bei den geförderten Fahrzeugarten so lange gewährt, bis sie sich auf dem Markt durchgesetzt haben.

Wenn in drei aufeinanderfolgenden Jahren bis Ende September (Stichtag) des dritten Jahres 40 Prozent der neu in Verkehr gesetzten Fahrzeuge Elektro- oder Wasserstoffantrieb aufweisen, werden die Steuerermässigungen im Folgejahr aufgehoben.

Hybridfahrzeuge erhalten bereits ab 2029 keine Förderung mehr und bei den Fahrzeugen mit einem CO2-Ausstoss von 70 bis 129 Gramm pro Kilogramm wird die Förderung Ende 2026 eingestellt.

Ausrichtung der Motorfahrzeugsteuer an der kantonalen Klimastrategie

Die verstärkte Förderung von emissionsarmen Fahrzeugen unterstützt das Bekenntnis des Regierungsrats zum Pariser Netto-Null-Ziel. Dieses setzt voraus, dass fossile Energien durch konkurrenzfähige, erneuerbare Alternativen ersetzt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass Technologien und Potenziale für diesen Ersatz bereits vorhanden sind und ausgeschöpft werden.

Dies entspricht auch den Inhalten und vorgeschlagenen Massnahmen des ersten Energieplanungsberichts (LRV 2022/41).

Damit richtet sich die vorliegende Revision des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer an der kantonalen Klimastrategie aus. Es werden stärkere Anreize für den Kauf sehr emissionsarmer Fahrzeuge gesetzt.

Gewährleistung eines stabilen Steuerertrags

Mit der vorgesehenen Förderung kann ein stabiler Steuerertrag gewährleistet werden.

So werden künftig der punktuelle Ausbau und der sichere Betrieb des kantonalen Strassennetzes sichergestellt.

Die Gesetzesrevision ist so ausgestaltet, dass die Auswirkungen möglichst saldoneutral sind.

In den ersten Jahren resultieren Mindereinnahmen von rund drei Millionen Franken, die sich in den Folgejahren aber rasch reduzieren.

Mehreinnahmen von bis zu fünf Millionen Franken

Bei ausreichender Durchdringung des Marktes mit Elektrofahrzeugen werden die Steuerermässigungen entfallen.

Danach resultieren voraussichtlich Mehreinnahmen von bis zu fünf Millionen Franken (prognostiziert für das Jahr 2034).

Diese jährlichen Mehreinnahmen reduzieren sich in den Folgejahren aber ebenfalls rasch.

Der Regierungsrat verfügt wie bisher über Kompetenzen zur Anpassung der Steuerermässigungen und -zuschläge, um die Saldoneutralität sicherzustellen.

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