Kanton Basel-Landschaft: Feuerverbot im Siedlungsgebiet wird aufgehoben

Im Kanton Basel-Landschaft fällt am 28. August 2026 um 12.00 Uhr das absolute Feuerverbot im Siedlungsgebiet. Im Wald und am Waldrand bleibt es bestehen.

Kanton Basel-Landschaft
Kanton Basel-Landschaft: Feuerverbot im Siedlungsgebiet wird aufgehoben (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage entspannt sich die Lage im Kanton Basel-Landschaft teilweise. Ab morgen, 28. August 2026, 12:00 Uhr, wird das absolute Feuerverbot im Siedlungsgebiet aufgehoben. Im Wald und am Waldrand (200 Meter) gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot.

Aufgehoben werden ausserdem das Parkierverbot sowie das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot am Unterlauf der Birs.

Allgemeine Lage

Mit Verfügungen vom 25., 29. Juni, 2., 13., 16. und 23. und 30. Juli sowie vom 13. August 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen.

Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage hat sich die Lage hinsichtlich des Siedlungsgebietes und des Offenlands teilweise entspannt. Die Waldbrandgefahrenstufe ist neu auf Stufe 4. Lockerung von Massnahmen per 28. August 2026, 12.00 Uhr Das absolute Feuerverbot wird hinsichtlich des Siedlungsgebiets aufgehoben. Es ist weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen.

Dies gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-Gasgrills etc.). Die Aufhebung des allgemeinen Feuerverbots im Siedlungsgebiet gilt auch, wenn sich dieses innerhalb des definierten Mindestabstands zum Wald (200 Meter) befindet. In diesem Perimeter ist es unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt erlaubt, Feuer zu entfachen.

Aufgehoben wird zudem das Verbot, Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern zu parkieren.

Das Bade- und Betretungsverbot für Menschen und Tiere sowie das Fischereiverbot am Unterlauf der Birs wird ebenfalls aufgehoben. Ein solches gilt weiterhin für sämtliche Fliessgewässer mit Ausnahme des Rhein und der Birs.

Vorsicht im Wald

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.

Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)

Fliessgewässer:

Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs.

Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.

Wasserentnahme:

Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.

Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

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