Basel-Landschaft erlässt Bade- und Fischereiverbot

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Der kantonale Führungsstab Basel-Landschaft hat ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für fast alle Fliessgewässer erlassen. Davon ausgenommen sind einzig der Rhein und Teile der Birs. Der Grund dafür ist die anhaltende Trockenheit.

In fast allen Fliessgewässern im Kanton Basel-Landschaft gilt ab Freitag ein Badeverbot. Davon ausgenommen sind der Rhein und Teile der Birs. (Symbolbild)
In fast allen Fliessgewässern im Kanton Basel-Landschaft gilt ab Freitag ein Badeverbot. Davon ausgenommen sind der Rhein und Teile der Birs. (Symbolbild) - KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Verbot gilt gemäss einer Mitteilung des Kantons vom Donnerstag ab Freitag 12 Uhr. Der Kanton begründet dieses mit der anhaltenden Trockenheit und den fehlenden Niederschlägen. Viele Bäche würden kaum noch Wasser führen.

Bereits zuvor hatte der Kanton verschiedene Massnahmen ergriffen. So ist es weiterhin verboten, ein Feuer im Freien zu entfachen. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet. Es gilt ausserdem ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton. Und auch das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen ist aktuell nicht erlaubt.

Ebenfalls bereits zuvor galt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot am Unterlauf der Birs sowie eine Wasserentnahme aus sämtlichen Fliessgewässern abgesehen von Birs und Rhein.

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