Kanton Basel-Landschaft: Identitätskarte künftig auch bei kantonalen Passstellen
Ab dem 2. November 2026 gibt es die biometrische Identitätskarte. Die Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft entscheiden künftig selbst, ob sie Anträge annehmen.

Der Bund wird am 2. November 2026 die biometrische Identitätskarte einführen und diese in die Verantwortung der kantonalen Passstellen legen. Der Regierungsrat geht davon aus, dass damit die Nachfrage für die nicht-biometrische Identitätskarte, die bisher bei den Gemeinden beantragt werden konnte, stark zurückgeht. Neu steht es im Ermessen der Gemeinden, ob sie weiterhin.
Anträge für nicht-biometrische Identitätskarten entgegennehmen möchten oder nicht. Zudem können Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft künftig die nichtbiometrische Identitätskarte auch bei den kantonalen Passstellen beziehen.






