Wie die Gemeinde Seltisberg mitteilt, dürfen Fahrzeuge im Winter nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden, damit sie die Schneeräumung nicht behindern.
Die Gemeinde Seltisberg im Bezirk Liestal (BL).
Die Gemeinde Seltisberg im Bezirk Liestal (BL). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Winterdienst und der Pikettdienst über die Feiertage sind in Seltisberg organisiert.

An den Dorfeingängen werden die Strassenbenützer auf den reduzierten Winterdienst auf Gemeindestrassen mittels Hinweistafeln aufmerksam gemacht.

Bei Schneefall während der Nacht rücken die Mitarbeiter aus und räumen zuerst die steilen Strassenstücke sowie die Postauto-Haltestellen.

Nicht immer kann alles «sofort» erledigt werden

Bei plötzlich auftretendem vereisendem Regen kann es je nach Situation länger dauern, bis alle Gemeindestrassen und Trottoirs gesalzen und benutzbar sind.

Oft ist die Situation nicht eindeutig. Dann muss aufgrund von Annahmen und Wetterprognosen entschieden werden.

Die Aussendienstmitarbeiter mit ihren Einsatzfahrzeugen sind in diesem Fall den gleichen Gefahren ausgesetzt wie alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Sie tun ihr Möglichstes und haben ihre Einsatzbereitschaft und ihren Einsatzwillen in den letzten Wintern unter Beweis gestellt, weshalb die Gemeinde um Verständnis bittet, wenn nicht immer alles «sofort» erledigt werden kann.

Kein Schnee auf öffentliche Strassen und Wege schieben

Private Liegenschaftsbesitzer sind für die Schneeräumung auf eigenem Boden selber verantwortlich.

Dies gilt ganz speziell auch für öffentliche Gehwege, welche über Privatareal führen.

Ist das Trottoir oder die Strasse zuvor bereits durch die Gemeinde gepflügt worden, darf der Schnee nicht wieder in den öffentlichen Strassenraum zurückgeschoben werden.

Keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen durch den Schneepflug

Die Schneeräumung wird behindert, wenn Autos auf den Strassen abgestellt und parkiert werden.

Deshalb werden die Fahrzeugeigentümer gebeten, ihre Fahrzeuge im Winter in die Garage oder auf den privaten Abstellplätzen neben den Häusern abzustellen.

Die Gemeinde lehnt jede Haftung für Beschädigungen an Fahrzeugen durch den Schneepflug ab.

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