Die Bewilligung von Solaranlagen wird im Kanton Baselland gelockert.
EnBW Energie Baden-Württemberg
Solaranlagen (Symbolbild). - dpa
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Der Landrat hat am Donnerstag, 3. November 2022, mit 42 zu 39 Stimmen bei 5 Enthaltungen dem Vorschlag des Regierungsrates zugestimmt.

Dem Nein-Lager gehen die Lockerungsschritte zu wenig weit.

Die Baselbieter Regierung schlug vor, dass in ISOS-A-Gebieten (Ortsbilder von nationaler Bedeutung) ausserhalb der Kernzonen, welche keine besondere Bedeutung aufweisen, neu Solaranlagen bewilligt werden können, sofern diese genügend angepasst sind.

Dafür wurden die Richtlinien der Denkmalpflege aufgrund der Vorgaben des Bundes überarbeitet.

Solaranlagen-Verbote sollen nur aus gewichtigen Gründen gerechtfertigt sein

Der Regierungsrat reagierte damit auf eine Motion von Saskia Schenker (FDP).

Sie hatte gefordert, die kantonale Gesetzgebung so zu ändern, dass Solaranlagen ausdrücklich auch in Ortskernen zulässig sind und Verbote nur aus gewichtigen Gründen gerechtfertigt sind.

Mit den vorgenommenen Lockerungen beantragte der Regierungsrat dem Parlament, die Motion Schenker abzuschreiben.

Die Fraktionen SP und Grüne/EVP folgten dieser Empfehlung. FDP und SVP wollten die Motion stehen lassen, während Mitte/GLP gespalten war.

Formulierung in den Richtlinien der Denkmalpflege ein grosser Diskussionspunkt

Saskia Schenker hielt fest, dass ihre Motion nicht erfüllt sei. Bei den Gebäuden ausserhalb der Kernzone hätte man sowieso mit dem Bund nachziehen müssen. Ihr Anliegen sei es aber gewesen, in den Kernzonen die Hürden abzubauen.

Ein grosser Diskussionspunkt in der Landratsdebatte war eine Formulierung in den Richtlinien der Denkmalpflege vom 1. April 2022.

Dort steht unter anderem, dass Solaranlagen auf Kulturdenkmälern «schlecht einsehbar» sein müssen.

Susanne Strub (SVP) bezeichnete dieses Kriterium als «an den Haaren herbeigezogen». Sie forderte, dass der Regierungsrat daher die Motion nochmals überarbeiten solle.

Nur Gebiete von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung betroffen

Bau- und Umweltschutzdirektor Isaac Reber (Grüne) erwiderte, dass sich das Kriterium der schlechten Einsehbarkeit nur auf 30 der 86 Kernzonen in Baselbieter Gemeinden beziehen würde.

Es gehe bloss um diejenigen Gebiete, die von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung seien.

Reber verwies zudem auf die Gemeinschaftsanlagen in den Gemeinden, wo man sich als Stromkonsument einkaufen kann.

Auch SP-Fraktionssprecherin Ursula Wyss (SP) hielt fest, dass beim Kriterium der «Einsehbarkeit» nur eine geringe Fläche betroffen sei, die die Energiewende nicht beeinflussen würde.

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