Hölstein ruft zur Kandidatur für Neuwahlen im März 2024 auf
Wie die Gemeinde Hölstein mitteilt, finden am 3. März die Neuwahlen für Gemeinderat und Bürgerrat statt. Interessierte können sich bis 2. Januar 2024 melden.

Nächstes Jahr stehen die periodischen Neuwahlen in den Gemeinden an.
Das Gesetz über die politischen Rechte (GpR) bestimmt, dass die Gemeindewahlen vom Gemeinderat angeordnet werden.
Am 3. März 2024 stehen die Neuwahlen in den Gemeinderat und Bürgerrat auf dem Programm.
Wählbare Personen
Interessierte Personen können sich bei der Gemeindeverwaltung melden, bis spätestens am 2. Januar 2024.
Die Einhaltung der Frist ermöglicht es der Gemeindeverwaltung, ein neutrales Informationsblatt mit einer Liste der offiziell gemeldeten Kandidaturen zu erstellen und mit den Wahlunterlagen zu verschicken.
Wählbar sind für den Gemeinderat neben den gemeldeten Kandidaturen alle in Hölstein stimmberechtigten Personen respektive für den Bürgerrat alle Personen, welche den Bürgerort Hölstein haben.