

Hölstein informiert zu Trottoirüberfahrten

In Hölstein gibt es beispielsweise bei der Ribigasse-Kirchgasse und Langenbaumweg-Stutzweg sowie Ribigasse sogenannte Trottoirüberfahrten. Dies sind als Trottoir ausgebildete Verkehrsflächen, die längs einer Hauptfahrbahn und quer über eine einmündende Strasse führen. Sie sind auf beiden Seiten mit einer Niveaudifferenz von der Fahrbahn abgegrenzt.
Wer über ein Trottoir auf eine Haupt- oder Nebenstrasse fährt, muss den Benützern dieser Strassen den Vortritt gewähren. Eine Trottoirüberfahrt ist eine als Trottoir ausgebildete Verkehrsfläche, die längs einer Hauptfahrbahn und quer über eine einmündende Strasse führt. Sie ist auf beiden Seiten mit einer Niveaudifferenz von der Fahrbahn erkenn- und ertastbar abgegrenzt.
Fussgänger und fahrzeugähnliche Geräte «fäG» haben auf Trottoirüberfahrten Vortritt gegenüber dem Verkehr, der das Trottoir überquert.
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