Wie die Gemeinde Hölstein mitteilt, ist sie für die Schnee- und Eisbekämpfung auf allen öffentlichen Strassen und Trottoirs verantwortlich.
Schnee
Winterdienstfahrzeug im Einsatz (Symbolbild). - Pixabay
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Noch ist kein Schnee gefallen, trotzdem wird wiederum auf die gesetzliche Verpflichtung zur Schneeräumung hingewiesen.

Die Gemeinde ist für die Schnee- und Eisbekämpfung auf allen öffentlichen Strassen und Trottoirs verantwortlich.

Das Werkhofpersonal ist in den Wintermonaten deshalb durchgehend auf Pikett.

Bei Schneefall oder Glatteisgefahr ist das Team meist unbemerkt bereits ab 4.30 Uhr unterwegs.

Die Strassen und Wege werden nach Priorität geräumt

Strassen und Wege der Gemeinde werden nach Prioritätsplan schwarz geräumt und gesalzen.

Private Liegenschaftsbesitzer sind für die Schneeräumung auf eigenem Grund und Boden verantwortlich.

Dies gilt insbesondere auch für öffentliche Gehwege, welche über Privatareal führen.

Die Haftpflicht geht auf den Verursacher über

Ist das Trottoir oder die Strasse zuvor bereits durch die Gemeinde gepflügt worden, darf der Schnee nicht wieder in den öffentlichen Strassenraum zurückgeschoben werden.

Bei einem dadurch ausgelösten Unfall würde die Haftpflicht ansonsten auf den Verursacher übergehen.

Mit Vernunft und Voraussicht lässt sich die Schneebewältigung aber sicher im Interesse aller gut bewältigen.

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