Die Baselbieter Gefängnisse in Arlesheim, Sissach und Laufen werden doch nicht wie ursprünglich von der Regierung geplant durch einen Neubau ersetzt. Stattdessen mietet der Landkanton rund 60 Gefängnisplätze in den Kantonen Nidwalden und Bern dazu.
Blick in eine Zelle der bernischen Strafanstalt Thorberg.
Blick in eine Zelle der bernischen Strafanstalt Thorberg. - sda - Keystone/ANTHONY ANEX
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Mit diesen beiden Kantonen seien entsprechende Absichtserklärungen unterzeichnet worden, teilte die Baselbieter Sicherheitsdirektion am Mittwoch mit.

Begründet wird der Verzicht auf den Neubau in der Mitteilung damit, dass der derzeit absehbare Bedarf von 50 bis 60 Plätzen zu gering sei für einen wirtschaftlichen Betrieb nach aktuellen Anforderungen. Zu dieser Einschätzung kämen auch das Strafvollzugskonkordat Nordwest- und Innerschweiz sowohl das Bundesamt für Justiz.

Konkret sind für das Baselbiet im Kanton Nidwalden 20 bis 25 und im Kanton Bern 30 bis 35 Haftplätze vorgesehen. Damit wäre der heute absehbare Bedarf an Plätzen für den Vollzug kurzer und mittlerer Strafen gedeckt und der Auftrag der Regierung, die Gefängnisse Arlesheim, Sissach und Laufen abzulösen, umsetzbar, wie es weiter in der Mitteilung ab.

Gemäss aktueller Planung könnte die neue Justizvollzugsanstalt Nidwalden ab etwa 2028 in Betrieb gehen, jene im Kanton Bern ab ca. 2030. Eine raschere Ablösung wäre auch bei einem Neubau im Kanton Basel-Landschaft nicht realistisch, wie es weiter im Communiqué heisst.

Aktuell verfügt der Kanton Basel-Landschaft über fünf Gefängnisse mit insgesamt 138 Plätzen für Untersuchungshaft und Kurzzeitvollzug in Muttenz, Liestal, Arlesheim, Sissach und Laufen. Diese sind gemäss Mitteilung zu rund 80 Prozent ausgelastet. Die Gefängnisse in Arlesheim und Sissach befinden sich in Wohngebieten.

Die Baselbieter Regierung hatte die beiden zuständigen Direktionen im April 2018 damit beauftragt, ein neues Gefängnis zu projektieren.

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