Reigoldswil

Die Gemeinde Reigoldswil schreibt Fisch- und Jagdpacht aus

Gemeinde Reigoldswil
Gemeinde Reigoldswil

Liestal,

Wie die Gemeinde Reigoldswil mitteilt, schreibt sie das Fischpachtrevier für die Periode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2031 zur Verpachtung aus.

Das Gemeindezentrum in Reigoldswil mit Skulptur, «Ikarus» von Jakob Probst (1880-1966).
Das Gemeindezentrum in Reigoldswil mit Skulptur, «Ikarus» von Jakob Probst (1880-1966). - Nau.ch / Werner Rolli

Zusätzlich zu der Ausschreibung des Fischpachtreviers schreibt die Gemeinde ebenfalls das Jagdrevier für die Periode vom 1. April 2024 bis 31. März 2032 zur Verpachtung aus.

Die Voraussetzungen zur Verpachtung des Fischpachtreviers sind dem kantonalen Fischereigesetz (SGS 530) zu entnehmen. Die Einwohnergemeinde regelt das Verfahren.

Für das Jagdrevier können die Voraussetzungen zur Verpachtung dem seit 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Wildtier- und Jagdgesetz (WJG, SGS 520) entnommen werden.

Interessierte können ihre Bewerbung bis spätestens 31. Oktober 2023 bei der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Reigoldswil einreichen.

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