Wie die Gemeinde Ziefen mitteilt, werden Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen ersucht, die Grünanlagen zu kontrollieren.
Ortsschild der Gemeinde Ziefen.
Ortsschild der Gemeinde Ziefen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Bäumen und Sträucher, welche auf Trottoirs und Strassen hinausragen, behindern Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr.

Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden ersucht, gemäss Strassenreglement §4,8 ihre Grünanlagen zu kontrollieren.

Bei Fahrbahnanstoss sind überhängende Bäume und Sträucher auf eine Höhe von mindestens 4,50 Meter und bei Trottoirs und Gehwegen auf eine Höhe von mindestens 2,50 Meter zurückzuschneiden.

Strassenlampen, Verkehrs- und Lichtsignale, Strassennamensschilder, Hydranten sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt, sondern müssen gut sichtbar sein.

Nichteinhaltung kann Eigentümer Kosten verursachen

Der Gemeinderat ersucht die Eigentümer dringend im Interesse aller Verkehrsteilnehmer, diese notwendigen Arbeiten bis am 23. Dezember 2022 auszuführen.

Grundeigentümer können im Falle eines Unfalls haftbar werden.

Kommt die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer eines Grundstückes den Vorschriften des Strassenreglements der Gemeinde Ziefen vom 12. April 1977 trotz Aufforderung nicht nach, so kann die Gemeinde auf Kosten des beziehungsweise der Fehlbaren die Beseitigung selbst anordnen.

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