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Baselbieter Regierung will ambulante Hilfe für Familien fördern

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Der Zugang zur ambulanten Hilfe für Kinder, Jugendliche und Familien soll im Kanton Basel-Landschaft verbessert werden. Die Baselbieter Regierung schlägt dem Landrat eine entsprechende Teilrevision des Gesetzes über die Sozial- und die Jugendhilfe vor.

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Der Baselbieter Landrat bewilligt 77,8 Millionen Franken für die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Birsfelden; die Bauzeit beträgt vier bis fünf Jahre. (Archivbild) - Basel-Landschaft

Mit der Teilrevision des Gesetzes soll der Kanton Baselland die ambulanten Hilfeleistungen in Erziehungsfragen regeln und finanzieren, wie die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion am Mittwoch mitteilte. Dies schliesse Versorgungslücken und gewährleiste den bedarfsgerechten Zugang sowohl zu stationären als auch ambulanten Hilfen. Zudem würden die Gemeindesozialdienste administrativ entlastet.

Die Regierung geht davon aus, dass der vermehrte Einsatz der ambulanten Hilfe kurzfristig zu einem Anstieg der Kosten führen wird. Langfristig könnten diese Mehrausgaben jedoch durch Einsparungen bei den Heimkosten kompensiert werden, heisst es weiter im Communiqué.

Heute sei der Zugang zu ambulanten Hilfen nicht für alle Familien gewährleistet, heisst es in der Landratsvorlage. Dies könne dazu führen, dass Kinder und Jugendliche in einer Pflegefamilie oder in einem Heim untergebracht werden, obwohl eine ambulante Hilfe ausgereicht hätte.

Die Neuregelung soll Anfang August 2022 in Kraft treten.

Die Gesetzesrevision sieht vor, dass Gemeinden weiterhin für die Abklärung, die Indikationsstellung und die Fallführung mit den betroffenen Familien zuständig sind. Der Kanton soll neu die Überprüfung «der Indikationen für die ambulanten Hilfen» mangels Stichproben übernehmen und die Rechnungen für die verfügten ambulanten Hilfen bezahlen, wobei sich auch die Erziehungsberechtigten an den Kosten beteiligen.

Gemäss Mitteilung sollen sich die Gemeinden auch künftig im Rahmen der bisherigen Ausgaben von jährlich einer Million Franken über den Finanzausgleich an den ambulanten Hilfen beteiligen.

Wie der Regierungsvorlage zu entnehmen ist, sind jährlich rund 700 Kinder und Jugendliche im Landkanton auf ergänzende Hilfe zur Erziehung angewiesen.

Ambulante Hilfen sind gemäss Vorlage aufsuchende sozialpädagogische Unterstützungen für Kinder, Jugendliche und Familien. Sie sind familienorientiert und finden in der Wohnung oder im Wohnumfeld von Familien statt.

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