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Baselbieter Regierung überweist ÖV-Neuauflage an den Landrat

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Mit einer Neuauflage des Generellen Leistungsauftrags (GLA) im öffentlichen Verkehr für die Jahre 2022 bis 2025 will die Baselbieter Regierung Entwicklungsgebiete besser erschliessen. Insgesamt beantragt sie dem Landrat zur Abgeltung des 9. GLA 222,22 Millionen Franken.

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Der Baselbieter Landrat bewilligt 77,8 Millionen Franken für die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Birsfelden; die Bauzeit beträgt vier bis fünf Jahre. (Archivbild) - Basel-Landschaft

Mit einer Neuauflage des Generellen Leistungsauftrags (GLA) im öffentlichen Verkehr für die Jahre 2022 bis 2025 will die Baselbieter Regierung Entwicklungsgebiete besser erschliessen. Insgesamt beantragt sie dem Landrat zur Abgeltung des 9. GLA 222,22 Millionen Franken.

Konkret bringt die 9. Auflage des GLA Verbesserungen bei der Erschliessung der Entwicklungsschwerpunkte Bachgraben, Dreispitz, Polyfeld und Salina Raurica, wie die Baselbieter Regierung am Mittwoch mitteilte. So wird beispielsweise die Buslinie 64 im Bachgrabengebiet Allschwil in den Hauptverkehrszeiten bis ins Basler Quartier St. Johann verlängert und zwischen dem Badischen Bahnhof Basel und dem Bahnhof Muttenz wird eine neue Buslinie eingesetzt.

Darüber hinaus erhält der westliche Teil des Dreispitz-Areals in Münchenstein eine ÖV-Anbindung und im Gebiet Salina Raurica in Pratteln wird ein sogenannter Tramvorlauf-Betrieb mit einer Buslinie eingeführt. Auch erhalten die Waldenburgerbahn und die Fahrzeuge der Tramlinien E11 und 17 neues Rollmaterial.

Die vorgeschlagenen Änderungen seien in der im Sommer durchgeführten öffentlichen Vernehmlassung mehrheitlich auf Zustimmung gestossen, heisst es weiter in der Mitteilung. Eine Anpassung gibt es lediglich bei der Buslinie 72, die mit der Linie 74 bis Augst verknüpft und somit leicht ausgebaut wird.

Die jährlichen Kosten würden gegenüber 2021 um 13,73 Millionen Franken auf 150,48 Millionen Franken im Jahr 2025 zunehmen. Gemäss den Prognosen steigen die Erträge im selben Zeitraum um 1 Million auf jährlich 82,1 Millionen Franken.

Da die ungedeckten Kosten von Bund und Kantonen übernommen werden, beantragt die Baselbieter Regierung dem Landrat zur Abgeltung des 9. GLA für die Jahre 2022 bis 2025 insgesamt 222,22 Millionen Franken.

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