Duggingen

    Duggingen BL: Abschiedsgeschenke für Behörden neu geregelt

    Gemeinde Duggingen
    Gemeinde Duggingen

    Laufental,

    Duggingen BL hat die Verordnung zum Behördenreglement aktualisiert. Neu gelten klare Regeln für Rücktritte und Abschiedsgeschenke bis 250 Franken.

    Duggingen BL
    Der Dorfkern der Gemeinde Duggingen (Symbolbild) - Nau.ch / Werner Rolli

    Seit der letzten Überarbeitung im Jahr 2018 haben sich die Strukturen der Gemeinde verändert. Mehrere Kommissionen wurden inzwischen aufgehoben. Deshalb wurde die Verordnung zum Behördenreglement aktualisiert und gleichzeitig sprachlich angepasst.

    Neu gibt es zudem klare Regeln für den Rücktritt von Behördenmitgliedern. Zurückgetretene Mitglieder werden im Folgejahr ein letztes Mal zum Behördenanlass eingeladen und dort offiziell durch das Gemeindepräsidium verabschiedet.

    Für Behördenmitglieder in leitender Funktion ist je nach Dienstalter ein Abschiedsgeschenk der Gemeinde vorgesehen. Der Wert beträgt bei 8 bis 11 Dienstjahren CHF 100 bis 150, bei 12 bis 15 Jahren CHF 150 bis 200 und ab 16 Jahren CHF 200 bis 250. Nach Möglichkeit sollen lokale oder regionale Produkte verschenkt werden.

    Die angepasste Verordnung zum Behördenreglement Nr. 0.05.01 wurde vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 18. August 2026 genehmigt und ist seit dem 1. September 2026 in Kraft.

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