Wie die Gemeinde Arboldswil angibt, können sich die Bewohner bis 13. Mai 2022 zu den nicht mehr geplanten Fusswegen zur Bubendörferstrasse schriftlich äussern.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
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Im Rahmen der Bearbeitung des Bauprojekts für die Erschliessung Dursenschüren hat der Gemeinderat erkannt, dass für die geplanten, vom Wendeplatz zur Ziefenerstrasse beziehungsweise zur Bubendörferstrasse führenden Fusswegverbindungen kein Bedarf besteht. Sie waren bislang im behördenverbindlichen Strassennetzplan Siedlung festgelegt und sollen nun im Zuge der Mutation aufgehoben werden.

Die ausgearbeitete Mutation Fussweg Dursenschüren zum Strassennetzplan Siedlung liegt aktuell zur Vorprüfung beim Kanton. Parallel hierzu möchte der Gemeinderat das Informations- und Mitwirkungsverfahren durchführen. Die Einwohnerinnen und Einwohnern haben nun die Möglichkeit, sich über den Planungsentwurf zu informieren und eine Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung abzugeben.

Der Mutationsplan und der erläuternde Planungsbericht können in der Zeit vom 29. April bis zum 13. Mai 2022 zu den üblichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Im gleichen Zeitraum sind sie auf den Internetseiten der Gemeinde aufgeschaltet. Eingaben sind schriftlich und bis zum 13. Mai 2022 an den Gemeinderat einzureichen.

Nach Abschluss dieser Vernehmlassung wird die Planungsvorlage der Einwohnergemeindeversammlung am 13. Juni 2022 zum Beschluss vorgelegt. Als behördenverbindliche Planung ist der Strassennetzplan nicht auflagepflichtig. Die Unterlagen können somit nach Verstreichen der Referendumsfrist zur Genehmigung durch den Regierungsrat eingereicht werden.

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