Tommasini: Umbau und neue Stiftung für Kulturzentrum
Lenzburg will das Kulturhaus Tommasini mit Sanierung, Stiftung und neuem Betriebskonzept zu einem Zentrum für Jugend, Kultur und Begegnung ausbauen.

Wie die Stadt Lenzburg berichtet, soll das Kulturhaus Tommasini zu einem zeitgemässen, vielseitig genutzten Zentrum für Jugend, Kultur und Begegnung weiterentwickelt werden. Mit einer umfassenden Sanierung, einem neuen Betriebskonzept und der Gründung einer Stiftung als Trägerschaft will die Stadt Lenzburg das Potenzial des Tommasini langfristig sichern und besser ausschöpfen.
Der Einwohnerrat wird an seiner Sitzung am 12. März 2026 über die dafür notwendigen Kredite, die Stiftungsgründung sowie die Eigentumsübertragung befinden.
Umbau und Nutzungskonzept für Tommasini
Das Tommasini verfügt über ein Potenzial, das aufgrund der heutigen Raumstruktur und des baulichen Zustands bislang nicht vollständig genutzt werden kann. Der Einwohnerrat hatte bereits 2023 einen Projektierungskredit für Umbau und Sanierung bewilligt.
Das erarbeitete Vorprojekt hat inzwischen gezeigt, dass die damals vorgesehenen finanziellen Mittel für die Sanierung nicht ausreichen. In der Zwischenzeit wurde ein umfassendes Betriebs- und Nutzungskonzept mit regionaler Abstützung und neuer Trägerschaft erarbeitet.
Dieses sieht eine klare inhaltliche Gliederung in die Bereiche Jugendarbeit, Jugendkultur und Erwachsenenkultur vor und schafft die Grundlage für eine deutlich höhere Raumauslastung sowie ein breiteres Angebot für unterschiedliche Zielgruppen.
Neue Trägerschaft: Stiftung Tommasini
Zur Sicherstellung eines nachhaltigen Betriebs und zur besseren Erschliessung von Drittmitteln soll eine Stiftung gegründet werden, welche das Tommasini übernimmt. Die Rechtsform Stiftung bietet gute Voraussetzungen für Fundraising und damit für die Teilfinanzierung des Bauvorhabens und des laufenden Betriebs durch Drittmittel.
Der Stiftungsrat soll aus sieben Mitgliedern bestehen, darunter zwei Vertretungen der Stadt Lenzburg (Stadtrat und Fachbereich Gesellschaft/Jugendarbeit) sowie mindestens je eine Person mit vertieftem Fachwissen in den Bereichen Kultur sowie Finanzen/Immobilien. Das Stiftungskapital beträgt 50’000 Franken.
Das Tommasini soll unentgeltlich in das Eigentum der Stiftung übergehen. Bei der Eigentumsübertragung an die Stiftung wird geregelt, dass die Stiftung die Liegenschaft nicht veräussern darf, solange die Stiftung besteht und das Tommasini betreibt.
Umbau und Finanzierung
Im Rahmen des Vorprojekts wurden zwei Umbauvarianten mit unterschiedlich hohen Investitionen geprüft. Finanzierbar ist eine mittlere Variante mit Gesamtkosten von rund 5,5 Millionen Franken.
Davon sollen 3,2 Millionen Franken durch die Einwohnergemeinde Lenzburg finanziert werden. 1,6 Millionen Franken hat der Swisslos-Fonds bereits zugesichert. Der verbleibende Betrag soll durch Fundraising der Stiftung gedeckt werden.
Zusätzlich ist vorgesehen, dass die Einwohnergemeinde Lenzburg der Stiftung ein zinsloses Darlehen von 500’000 Franken gewährt, um den Projektfortschritt durch eine potenziell längere Fundraising-Phase nicht zu gefährden. Die Stiftung muss das Darlehen innert fünf Jahren nach Abschluss des Bauprojekts zurückzahlen.
Der Einwohnerrat wird über einen Verpflichtungskredit von 3,2 Millionen Franken sowie über das zinslose Darlehen von 500’000 Franken zu befinden haben. Weiter beantragt wird ein Verpflichtungskredit von 481’101 Franken zulasten der Erfolgsrechnung für den Aufwand im Zusammenhang mit der Stiftungsgründung und der Eigentumsübertragung.
Jugendarbeit und Jugendkultur stärken
Die städtische Jugendarbeit bleibt weiterhin zentraler Bestandteil des Tommasini und bietet Freizeitangebote für Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren an. Die beiden Jugendräume im Erdgeschoss werden ihr dauerhaft zugeteilt.
Die Jugendarbeit ist für den Betrieb, die eigenständige Nutzung durch Jugendgruppen oder Schulklassen sowie für Vermietungen bei privaten Anlässen zuständig. Die Ausgestaltung der Räume erfolgt im Rahmen der Sanierung in enger Abstimmung. Die Modalitäten der Mitnutzung durch Stiftung oder Verein werden vertraglich geregelt.
Für junge Erwachsene unter 25 Jahren wird neu ein gezieltes Jugendkulturangebot aufgebaut, das eine bestehende Lücke im Freizeit- und Kulturangebot schliesst. Geplant sind unter anderem Konzerte, Kunstausstellungen, Filmvorführungen, Barabende und Podiumsdiskussionen.
Die Angebote werden bewusst partizipativ entwickelt und in enger Zusammenarbeit mit den jungen Erwachsenen erarbeitet, mit dem Ziel, schrittweise Formen der Mit- und Selbstverantwortung zu ermöglichen. Die Verantwortung für diesen Bereich liegt bei der Stiftung. Dafür ist die Anstellung einer Fachperson mit einem Pensum von 30 Prozent vorgesehen.
Erwachsenenkultur und Kulturbetrieb ausbauen
Die Erwachsenenkultur ab 25 Jahren bleibt weiterhin ein zentrales Standbein. Der Kulturverein Tommasini kuratiert wie bisher ein vielseitiges Programm und verantwortet neu einen eigens eingerichteten Kulturraum im Erdgeschoss, der Raum für unterschiedliche Kunst- und Kulturprojekte bietet.
Ergänzend kümmert sich die Betriebsleitung der Stiftung darum, den Saal und das Café im Obergeschoss mit zusätzlichen Anlässen zu bespielen. Dies geschieht durch ergänzende Veranstalter, Vermietungen und selbst organisierte Anlässe. Für den Gesamtbetrieb ist eine Betriebsleitung mit einem Pensum von 50 Prozent vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen im Betrieb
Bislang leistete die Stadt Lenzburg jährlich rund 70’000 Franken für den Gebäudeunterhalt und den Betrieb. Künftig werden jährlich Kosten in der Höhe von 375'000 Franken anfallen. Die höheren Beiträge der Stadt bringen einen grossen Mehrwert für die Bevölkerung.
Mit dem erweiterten Nutzungskonzept kann das Tommasini langfristig als lebendiger Ort für Jugend, Kultur und Begegnung gestärkt und nachhaltig weiterentwickelt werden. Der Stadtrat schliesst für die Sicherstellung der ziel- und zweckkonformen Verwendung der finanziellen Beiträge mit der Stiftung eine Leistungsvereinbarung ab.
In dieser werden die Ziele und Schwerpunkte der Weiterentwicklung des Tommasini festgelegt. Die Leistungsvereinbarung gilt jeweils für die Dauer von vier Jahren.










