Die Gemeinde Seon weist darauf hin, dass bis zum 31. Oktober 2021 die Steuern zu bezahlen sind. Für nicht rechtzeitig bezahlte Steuern fällt eine Mahngebühr an.
Die Gemeindeverwaltung Seon (AG).
Die Gemeindeverwaltung Seon (AG). - Nau.ch / jpix.ch
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Die Abteilung Finanzen der Gemeinde Seon weist darauf hin, dass die provisorischen Steuern für das Jahr 2021 entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bis 31. Oktober 2021 zu bezahlen sind.

Bei den periodischen Steuerrechnungen für das Jahr 2021 handelt es sich infolge der Gegenwartsbesteuerung ausschliesslich um provisorische Forderungen. Die definitiven Steuerveranlagungen für das Jahr 2021 können erst nach Vorliegen der Steuererklärungen 2021, also im Verlauf des Jahres 2022, eröffnet werden.

Die Abteilung macht die Bevölkerung ausdrücklich darauf aufmerksam, dass für nicht bezahlte provisorische Steuern 2021 im November 2021 die Mahnungen verschickt werden und im Januar 2022 die Betreibungen eingeleitet werden können.

Es wird eine Mahngebühr von 35 Franken und für die Betreibung eine Gebühr für die Umtriebe von 100 Franken verrechnet.

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