Dietwil AG: Provisorische Steuern sind Ende Oktober fällig
In Dietwil AG müssen die provisorischen Steuern 2026 bis am 31. Oktober bezahlt sein. Wer nicht zahlt, wird im November mit einer Gebühr von 35 Franken gemahnt.

Die provisorischen Steuern 2026 sind am 31. Oktober 2026 zur Zahlung fällig. Falls Sie Ihre Steuern noch nicht beglichen haben, bitten wir Sie, die Zahlung fristgerecht vorzunehmen.
Für Mahnungen und Betreibungen aufgrund offener Steuerforderungen (provisorisch oder definitiv) werden diese Gebühren erhoben:
Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand Fr. 35.00
Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand Fr. 100.00
Falls Sie Ihre provisorischen Steuern erst mit dem 13. Monatslohn im November oder Dezember begleichen können, bitten wir Sie, rechtzeitig eine Stundung bis zum 31. Dezember 2026 bei der Finanzverwaltung zu beantragen. Gesuche um Ratenzahlungen sind ebenfalls frühzeitig einzureichen.
Liegt weder eine bewilligte Stundung noch eine Ratenzahlungsvereinbarung vor, werden offene provisorische Steuern 2026 im November 2026 mit einer Gebühr von Fr. 35.00 gemahnt. Allfällige Betreibungen erfolgen ab Januar 2027.










