Seengen: Stipendien – wer zu spät kommt, erhält weniger Geld
Wer in Seengen AG Stipendien beantragt, muss die Frist einhalten: frühestens zwei Monate vor und spätestens einen Monat nach Ausbildungsbeginn.

Stipendien ermöglichen eine Ausbildung auch für finanziell benachteiligte Menschen. Finanziert werden diese durch den Kanton. Die Ausbildungsbeiträge werden als Stipendien und/oder rückzahlbare zinslose Darlehen gewährt.
Stipendien und zinslose Darlehen sind beides finanzielle Beiträge, die für Aus- oder Weiterbildungen ausbezahlt werden. Der Unterschied liegt in der Rückzahlung: Stipendien müssen nicht zurückbezahlt werden, Darlehen sind hingegen innert 10 Jahren nach Abschluss der Ausbildung zurückzuzahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag für Ausbildungsbeiträge frühestens zwei Monate vor und bis spätestens einen Monat nach dem Beginn der Ausbildung einreichen können.
Zu spät eingereichte Anträge haben eine Reduktion der allfälligen Ausbildungsbeiträge zur Folge.










