Wie die Gemeinde Seengen informiert, müssen Vermieter den Einwohnerdiensten innerhalb von 14 Tagen den Mieterwechsel schriftlich mitteilen.
Die Verwaltung der Gemeinde Seengen.
Die Verwaltung der Gemeinde Seengen. - Nau.ch / jpix.ch
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Die Einwohnerdienste von Seengen führen das Einwohnerregister und sind darauf angewiesen, dass die gesetzliche Meldepflicht bei einem Wohnungswechsel beachtet wird.

Somit sind auch Vermieter zu Meldungen verpflichtet, wenn sie Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben.

Die schriftlichen Meldungen an die Einwohnerdienste haben innert einer Frist von 14 Tagen zu erfolgen.

Der Mieterwechsel kann auch online mitgeteilt werden

Ein Mieterwechsel kann auch der Gemeindekanzlei per E-Mail gemeldet werden. Bei Unklarheiten erteilen die Einwohnerdienste telefonisch gerne Auskunft.

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