Wie die Gemeinde Seengen mitteilt, werden Hundehaltende gebeten, alle Änderungen in der Hundehaltung bis Ende März 2023 der Gemeindekanzlei zu melden.
Gemeindehaus Seengen
Die Verwaltung der Gemeinde Seengen. - Nau.ch / jpix.ch
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Gestützt auf das Hundegesetz (HuG) bittet die Gemeinde Hundehalter, welche einen neuen Hund besitzen, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Meldepflichtig sind Hunde ab drei Monaten.

Es sind Kopien vom Heimtierausweis (ausgestellt durch den Tierarzt), Hundeausweis (ausgestellt durch Amicus) oder dem gelben Impfausweis sowie Haltebewilligung (sofern nötig) einzureichen.

Bisherige Hundehalter werden um eine Meldung gebeten, falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat.

Die Meldung ist an die Gemeindekanzlei Seengen telefonisch oder per E-Mail bis Ende März 2023 zu richten.

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