Seengen AG: Gastrobetriebe dürfen auf der Terrasse Musik abspielen
In Seengen AG dürfen Gastrobetriebe neu täglich von 13.00 bis 22.00 Uhr Hintergrundmusik abspielen – auf den Terrassen und in Gartenwirtschaften.

Der Gemeinderat hat beschlossen, sämtlichen Gastrobetrieben auf dem Gemeindegebiet Seengen per sofort eine allgemeine Dauerbewilligung für das Abspielen von Hintergrundmusik auf den zugehörigen Terrassen und in Gartenwirtschaften zu erteilen. Die Bewilligung gilt von Montag bis Sonntag jeweils von 13.00 bis 22.00 Uhr.
Die Hintergrundmusik darf ausschliesslich in angemessener Lautstärke abgespielt werden. Dabei ist auf die Nachbarschaft jederzeit gebührend Rücksicht zu nehmen.










