Möriken-Wildegg kündigt Gemeindewahlen an
Wie die Gemeinde Möriken-Wildegg mitteilt, wurde die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022 bis 2025 vom Gemeinderat auf den 12. März 2023 festgelegt.

Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, das heisst bis spätestens Freitag, 27. Januar 2023, 12 Uhr beim Gemeindebüro Möriken-Wildegg eingereicht werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.
Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.










