Möriken-Wildegg erinnert an den Rückschnitt der Bepflanzung
Wie die Gemeinde Möriken-Wildegg mitteilt, müssen Grundstückseigentümer an öffentlichen Strassen Bepflanzungen bis 6. Juli 2024 zurückschneiden.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden gebeten, die in das Strassengebiet hineinragende Bepflanzungen auf eine Höhe von 4,50 Meter respektive 2,50 Meter bei Gehwegen zurückzuschneiden.
Weiter ist darauf zu achten, dass die Strassentafeln und die Strassenlampen nicht verdeckt sind.
An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 0,60 Meter und drei Meter gewährleistet sein.
Das Zurückschneiden ist bis am 6. Juli 2024 vorzunehmen.










