In Wäldern um Hunzenschwil gilt eine Leinenpflicht für Hunde
Wie die Gemeinde Hunzenschwil angibt, müssen Hundehalter ihre Vierbeiner bis 31. Juli 2023 im Wald und Waldnähe an der Leine führen und den Hundekot entsorgen.

Das Aargauische Jagdgesetz schreibt in der Verordnung unter Artikel 21 vor: «Hunde sind im Wald und entlang des Waldrandes vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen».
Ausserdem sind alle Hundehalter gestützt auf das Hundegesetz dazu verpflichtet, in Siedlungsund Landwirtschaftsgebieten sowie auf Strassen und Wegen den Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen.
Zur Entsorgung stehen auf dem gesamten Gemeindegebiet diverse Robidog-Behälter zur Verfügung.