Wie die Gemeinde Seengen angibt, müssen Eigentümer von Grundstücken bis spätestens 2023 die Bepflanzungen zurückschneiden, um den Strassenraum freizuhalten.
Einfahrtsstrasse der Gemeinde Seengen.
Einfahrtsstrasse der Gemeinde Seengen. - Nau.ch / jpix.ch
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Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen werden ersucht, ihre Hecken, Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird.

Die lichte Höhe muss bei Fahrbahnen 4,5 Meter und bei Gehwegen 2,5 Meter betragen. Hecken, Bäume und Sträucher sind auf die Grenze zurückzuschneiden.

Im Bereich von Einmündungen und Ausfahrten ist unbedingt darauf zu achten, dass die Sichtzonen freigehalten werden.

Frist ist bis Ende Juni 2023

Zudem dürfen Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen durch Bepflanzungen nicht verdeckt werden.

Wo die Hecken, Bäume und Sträucher nicht bis spätestens Ende Juni 2023 zurückgeschnitten werden, wird diese Arbeit ohne weitere Anzeige an den Eigentümer auf dessen Kosten vom Gemeindewerk Seengen ausgeführt.

Der Gemeinderat dankt allen Eigentümern, die ihre Hecken, Bäume und Sträucher ordnungsgemäss zurückschneiden und dadurch mithelfen, die Verkehrssicherheit zu verbessern.

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