Wie die Gemeinde Hunzenschwil angibt, müssen Hunde vom 1. April bis 31. Juli 2024 im Wald und entlang des Waldrandes an der Leine geführt werden.
Infotafel der Gemeinde Hunzenschwil.
Infotafel der Gemeinde Hunzenschwil. - Nau.ch
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Das Aargauische Jagdgesetz schreibt in der Verordnung unter § 21 vor: «Hunde sind im Wald und entlang des Waldrandes vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.»

Ausserdem sind alle Hundehalter gestützt auf das Hundegesetz dazu verpflichtet, in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie auf Strassen und Wegen, den Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen.

Zur Entsorgung stehen auf dem gesamten Gemeindegebiet diverse Robidog-Behälter zur Verfügung.

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