Wie die Gemeinde Boniswil mitteilt, kommt es im Gemeindegebiet zur Änderung und Aufhebung von Fuss- und Radwegen.
Das Gemeindehaus von Boniswil (AG).
Das Gemeindehaus von Boniswil (AG). - Nau.ch / jpix.ch
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Von der Leutwilerstrasse her zwischen dem abgebrochenen Gasthof «Ochsen» und der Umfas­sungsmauer des «Müli-Gartens» führte ursprünglich ein öffentliches Wegrecht zur Kappelenstrasse.

Mit der Überbauung des «Ochsen-Areals» wird der «Müli-Garten» bekanntlich öffentlich.

Das dannzumals funktionslos gewordene Wegrecht wurde entlang der Südfassade der Mühlenlie­genschaft (Parzellen 456 und 454) als Verbindung von der Seetalstrasse oder eben vom öffentli­chen «Müli-Garten» zum Weg, der von der Leutwilerstrasse her hinter der Mühlenliegenschaft durch zur Seetalstrasse führt (neu «Gérald-Strub-Weg»), verlegt.

Neuer Fuss- und Radweg jetzt im Grundbuch vermerkt

Die Unterlagen zu dieser neuen Wegfüh­rung lagen vom 9. April 2021 bis 10. Mai 2021 öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Nachdem keine Einwendungen eingegangen sind, wurde dieser neue Fuss- und Radweg im Grundbuch angemerkt.

Neu soll es dort jedoch anstelle des ursprünglich geplanten Fuss- und Radwegs nur noch einen Fussweg geben.

Die Wegführung bleibt gleich, es ändert sich lediglich die Breite des neuen Fuss­wegs.

Der Plan zum Fussweg liegt ebenfalls öffentlich auf

Der Plan zum Fussweg liegt bei der Gemeindekanzlei Boniswil vom 31. März bis am 1. Mai 2023 öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Ge­meinderat Boniswil schriftlich einzureichen, versehen mit einem Antrag und einer Begründung.

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