Ammerswil führt für die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland das Mitwirkungsverfahren des Kantonalen Baugesetzes durch.
Das Gemeindehaus Ammerswil.
Das Gemeindehaus Ammerswil. - Nau.ch / jpix.ch
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Wie die Gemeinde Ammerswil mitteilt, wird für die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Ammerswil (betrifft: Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) sowie Bauzonen- und Kulturlandplan) das Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 des Kantonalen Baugesetzes (BauG) durchgeführt.

Die Entwürfe der Bau- und Nutzungsordnung und des Bauzonen- und Kulturlandplanes inklusive Planungsbericht liegen noch bis und mit Mittwoch, 15. Dezember 2021 in der Gemeindekanzlei öffentlich auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Ebenfalls können sie auf der Homepage der Gemeinde Ammerswil abgerufen werden.

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