Polizei Laufen weist auf Regeln für den 1.-Mai-Märt hin
Wie die Gemeinde Laufen schreibt, hat die Verkehrspolizei Vorgaben wie Fahr- und Parkverbote aufgestellt, um den 1.-Mai-Märt reibungslos ablaufen zu lassen.

Am Samstag, 29. April 2023, ab 13 Uhr gilt für die ganze Viehmarktgasse und ab 15 Uhr für die ganze Hauptstrasse ein Parkverbot.
Nach den primären Aufbauarbeiten für den 1.-Mai-Markt können die Fahrzeuge wieder parkiert werden.
Das Parkverbot gilt schon ganz früh morgens
Am Montag, 1. Mai 2023, ab 6 Uhr gilt in der Viehmarktgasse und in der Hauptstrasse ein Parkverbot.
Des Weiteren gilt ab 7 Uhr ein generelles Fahrverbot in der Viehmarktgasse, Hauptstrasse und Amthausgasse.
Dies gilt auch für sämtliche Anwohner. Man denke deshalb rechtzeitig an allfällige Zu- und Auslieferungen.
Die Polizei bittet alle Betroffenen, ihr Fahrzeug vorgängig in die Aussenbezirke des Stedtli zu stellen.
Einschränkungen dauern teilweise bis nach Beendigung des Marktes
Sobald der 1.-Mai-Markt beendet ist, können nach den primären Abbauarbeiten die Strassen sukzessive wieder in Anspruch genommen werden. Man beachte allfällige Parkverbote für den Folgetag (Dienstag, 2. Mai 2023).
Im Zusammenhang mit dem Bezug und dem Abräumen der Flohmarktstände wird die Baselstrasse/Rennimattstrasse (vom Kreisel Röschenzstrasse bis Verzweigung Naustrasse) von 6.30 Uhr bis 8.30 Uhr und von 18 Uhr bis 19.30 Uhr situativ gesperrt.
Die Zufahrt für die Anwohner bleibt gewährt, jedoch muss mit Verkehrseinschränkungen gerechnet werden.
Am Dienstag, 2. Mai 2023, ab 7.30 Uhr wird der Abbau des 1.-Mai-Marktes durch den Werkhof fortgesetzt. Deshalb ist noch mit temporären Fahrverboten zu rechnen.










