Wie die Gemeinde Nunningen mitteilt, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen und Wegen gebeten, Bäume und Sträucher regelmässig zu kürzen.
Die Gemeindeverwaltung von Nunningen an der Bretzwilerstrasse 19.
Die Gemeindeverwaltung von Nunningen an der Bretzwilerstrasse 19. - Nau.ch / Werner Rolli
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Grundeigentümer werden darauf aufmerksam gemacht, dass Bäume, Hecken und Sträucher, die in den Lichtraum/Freihalteraum von öffentlichen Strassen, Velo- und Gehwegen ragen, aus Gründen der Verkehrssicherheit regelmässig zurückgeschnitten werden müssen.

Ideale Zeit für den Rückschnitt ist von September bis März.

Das gesetzliche Lichtraumprofil (Freihalteraum) beträgt bei Strassen 4,50 Meter, bei Velo- und Gehwegen 2,50 Meter.

Bei Strassen und Velowegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 Zentimeter freizuhalten.

Sicht darf nicht beeinträchtigt sein

Die Übersicht darf insbesondere bei gefährlichen Strassenstellen, Kreuzungen, Kurven und Einmündungen nicht beeinträchtigt werden.

Zudem dürfen die Pflanzen die Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen nicht verdecken.

Bereits beim Pflanzen sind die minimalen Stockabstände zu beachten, so kann ein späterer starker Rückschnitt der Pflanzen vermindert werden.

Die Brutzeit der Vögel ist zu beachten

Vor dem Rückschnitt ist auf das Brüten von Vögeln zu achten. Eine Störung zur Brutzeit (April – Juli) sollte möglichst vermieden werden.

Es ist in der Schweiz nicht erlaubt, das Brutgeschäft geschützter Vogelarten zu stören sowie Nester mit Eiern oder Jungvögeln zu zerstören.

Beim Schnitt von Hecken und Bäumen in dieser Zeit werden jedoch oft Nester direkt zerstört oder dann so freigelegt, dass Räuber die Jungvögel oder Eier viel rascher entdecken.

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