Wie die Gemeinde Laufen mitteilt, ist ein Fahr- und Parkregime erforderlich, damit der traditionelle Christchindlimärt reibungslos ablaufen kann.
Das Obertor in Laufen.
Das Obertor in Laufen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Am Freitag, 2 Dezember 2022, gilt ab 16 Uhr für die gesamte Hauptstrasse ein Park- und Fahrverbot sowie eine Sperrung der Einfahrt zum Untertor.

In der Hauptstrasse bleibt das Park- und Fahrverbot aufgrund der aufgestellten Marktstände bis am Montag, 5. Dezember 2022, bestehen.

Die Zufahrt in die Viehmarktgasse ist dabei jederzeit möglich.

Generelles Fahrverbot am 3. Dezember 2022 für Hauptstrasse die Amthausgasse

Am Samstag, 3. Dezember 2022 gilt von 12 bis 21 Uhr für die Hauptstrasse und die Amthausgasse (ab Verzweigung Hintere Gasse) ein generelles Fahrverbot.

Die Zufahrt in die Viehmarktgasse ist in dieser Zeit nicht mehr möglich. Fahrzeuge, welche in der Viehmarktgasse parkiert sind, können jederzeit via Obertor hinausfahren.

Für den gesamten Samstag wird aufgrund des Anlasses das Parkregime beim Amthaus (Parkuhr)- und Schlachthausparkplatz (blaue Zone) aufgehoben.

Zu- und Auslieferungen müssen konfliktfrei geplant werden

Am Sonntag, 4. Dezember 2022, von 11 bis 20 Uhr gilt für die Hauptstrasse und die Amthausgasse (ab Verzweigung Hintere Gasse) ein generelles Fahrverbot.

Die Zufahrt in die Viehmarktgasse ist in dieser Zeit nicht mehr möglich. Fahrzeuge, welche in der Viehmarktgasse parkiert sind, können jederzeit via Obertor hinausfahren.

Einwohner werden gebeten, an sämtlichen Tagen allfällige Zu- und Auslieferungen so zu planen, damit diese nicht mit der Verkehrsanordnung kollidieren.

Umbauarbeiten zum Monatsmarkt am Montag, 5. Dezember 2022

Am Montag, 5. Dezember 2022, finden die Umbauarbeiten vom Christchindlimärt auf den Monatsmarkt Dezember statt.

Die Hauptstrasse kann demzufolge abhängig von den Umbauarbeiten sukzessive wieder in Anspruch genommen werden.

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