Aus statistischen Gründen müssen in Himmelsried alle am 1. Juni 2022 leer stehenden Wohnungen gemeldet werden. Die Meldung muss bis 6. Juni 2022 erfolgen.
Wohnungen
Eine leerstehende Wohnung. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
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Wie die Gemeinde Himmelried mitteilt, benötigen weite Kreise der Wirtschaft, der Bauwirtschaft und der Konjunkturforschung detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes der gesamten Schweiz. Deshalb führt das Bundesamt für Statistik (BFS) jedes Jahr Zählungen des leer stehenden Wohnraums durch.

Die Gemeinde Himmelried ersucht folglich alle betroffenen Eigentümer von Liegenschaften mit leerstehendem Wohnraum (per Stichtag 1. Juni 2022), diesen bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Anzugeben ist die Zimmeranzahl der leer stehenden Wohnung mit Adresse sowie Name und Vorname des Eigentümers.

Es sind auch leer stehende Einfamilienhäuser zu melden. Die Meldungen müssen bis spätestens am Montag, 6. Juni 2022, bei der Gemeindeverwaltung Himmelried eintreffen (am besten per E-Mail). Anschliessend werden diese Meldungen in anonymisierter Form dem Bundesamt für Statistik übermittelt.

Weitere Informationen finden die Einwohner auf der Gemeindewebseite.

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