Wie die Gemeinde Kleinlützel berichtet, können die Einwohner vom 25. Mai bis 12. Juni 2022 Stellung zum Fahrplanentwurf 2023 nehmen.
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Eine Person stempelt ein Dokument. (Symbolbild) - Keystone
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Das kantonale Amt für Verkehr und Tiefbau, Abteilung Öffentlicher Verkehr, führt in der Gemeinde Kleinlützel ein Fahrplanverfahren durch. Es geht um den Fahrplan 2023, der gültig ab dem 11. Dezember 2022 ist.

Das Fahrplanverfahren dient dazu, Ungereimtheiten im Fahrplanentwurf zu beseitigen. Konzeptionelle Änderungswünsche, insbesondere auch Wünsche nach Angebotsausbauten mit erhöhtem Abgeltungsbedarf, können im Rahmen des Fahrplanverfahrens nicht berücksichtigt werden.

Auf der Webseite namens Fahrplanentwurf können die Entwürfe der Fahrpläne eingesehen werden. Die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Fahrplanentwürfen 2023 ist am Mittwoch, 25. Mai 2022, gestartet. Die Frist endet am Sonntag, 12. Juni 2022.

Weitere Informationen findet die Bevölkerung auf der Gemeindewebseite.

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