Wie die Gemeinde Zwingen schreibt, bittet sie seine Einwohner, ihre Fahrzeuge bei Schneefall auf privaten Grund abzustellen, damit die Strassen frei bleiben.
Winterdienst
Winterdienst - Gemeinde Zwingen
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Der Winter steht vor der Tür. Somit auch wieder die Phase von Schneefall.

Der eingeschränkte Winterdienst der Einwohnergemeinde Zwingen ist für die Phase vorbereitet, um in der Gemeinde die öffentlichen Wege und Strassen vom Schnee zu befreien.

Natürlich sind die Aussendienstmitarbeiter auf die Hilfe der Einwohner angewiesen.

Die Gemeinde bittet sie deshalb, ihre Fahrzeuge bei Schneefall auf privaten Grund abzustellen, damit die öffentlichen Strassen und Wege für die Schneeräumung frei bleiben.

Winterdienst zwischen 5.30 Uhr und 21 Uhr

Die öffentlichen Strassen werden nach einer Prioritätsfolge geräumt, bei der die frequentierten Abschnitte früher geräumt werden.

Diese Prioritätsfolge ist in einem Schneeräumungskonzept festgehalten. Aufgrund der Umweltbelastung wird auf eine generelle Schwarzräumung verzichtet.

Der Winterdienst wird in der Regel zwischen 5.30 Uhr und 21 Uhr geleistet.

Das Benutzen von Wegen, Strassen und Anlagen bei winterlichen Verhältnissen bringt auch eine erhöhte Selbstverantwortung mit.

Für Schäden durch mangelnde Ausrüstung wird keine Haftung übernommen

Deshalb bittet die Gemeinde seine Einwohner, dementsprechend ihre Fahrweise an die herrschenden Verhältnisse anzupassen.

Beim Verlassen des Hauses sollten sie sich den Witterungsverhältnissen anpassen, damit sie sicher von A nach B kommen.

Wintertaugliche Ausrüstung von Personen und angepasstes Verhalten können wesentlich zur Unfallverhinderung beitragen.

Bei Unfällen muss die Gemeinde jede Haftung ablehnen, welche auf eine ungenügende Ausrüstung zurückzuführen ist.

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