Duggingen

Duggingen unterstützt Spielgruppe Zwärgenäscht weiter

Gemeinde Duggingen
Gemeinde Duggingen

Laufental,

Die Gemeinde Duggingen gewährt der Spielgruppe Zwärgenäscht ab 1. September 2025 unbefristet 2400 Franken pro Jahr, trotz fehlender kantonaler Anerkennung.

Das Gemeindehaus an der Kirchgasse in Duggingen.
Das Gemeindehaus an der Kirchgasse in Duggingen. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Gemeinde Duggingen schreibt, stellten die Leiterinnen der Spielgruppe Zwärgenäscht, Cordula Saladin und Claudia Zeugin, im Dezember 2022 erstmals ein Gesuch an die Gemeinde Duggingen zur finanziellen Unterstützung der Raummiete.

Der Gemeinderat sprach daraufhin einen befristeten Beitrag von maximal 2400 Franken pro Jahr zu – rückwirkend ab Januar 2023 und gültig bis ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen kantonalen Gesetzes zur frühen Sprachförderung. Dieses trat am 1. September 2024 in Kraft, womit die bisherige Unterstützung Ende August 2025 ausläuft.

Mit Schreiben vom 29. Mai 2025 beantragen die beiden Leiterinnen nun eine Weiterführung dieses Beitrags. Sie führen aus, dass die Spielgruppe seit 2008 privat betrieben und ausschliesslich durch Elternbeiträge finanziert wird.

Der Betrieb umfasst zwei Halbtage pro Woche mit Gruppen à fünf bis zehn Kindern. Um die Beiträge stabil zu halten und das Angebot für alle Familien zugänglich zu machen, sei die finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde weiterhin wichtig.

Gemeinderat unterstützt Spielgruppe trotz fehlender Anerkennung

Auch wenn die kantonale Anerkennung mangels zeitlicher Ressourcen nicht möglich sei, werde ein Beitrag zur frühen Sprachförderung – insbesondere bei fremdsprachigen Kindern – geleistet.

Der Gemeinderat würdigt die Bedeutung der Spielgruppe als familienfreundliches und sprachförderndes Angebot, das zur Attraktivität der Gemeinde beiträgt. Trotz fehlender formaler Anerkennung sei der Nutzen nachvollziehbar.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine erneute Unterstützung ein Präjudiz schafft: Künftige ähnliche Gesuche müssten auf der gleichen Grundlage geprüft werden.

Der Gemeinderat beschloss an seiner Sitzung vom 24. Juni 2025 den Beitrag von maximal 2400 Franken pro Jahr ab dem 1. September 2025 unbefristet weiterzuführen – unter der Auflage, dass quartalsweise Rechnungen eingereicht werden.

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