Breitenbach SO: Das Budget 2022
Wie die Gemeinde Breitenbach SO berichtet, sieht das Budget 2022 der Einwohnergemeinde einen Aufwandüberschuss vor.

Die Budgets und Rechnungen der vergangenen Jahre wiesen jeweils ein strukturelles Defizit von rund 300'000 Franken bis 400'000 Franken aus. Aufgrund der starken Eigenkapitalbasis verfolgte der Rat den strategischen Ansatz, auf der Basis des nach wie vor vorhandenen Wachstums der Bevölkerung eine Erhöhung des Steuersubstrats anzustreben. Diese Erwartungen haben sich leider (noch) nicht erfüllt.
Der Steuerfuss wird erhöht
Mit den spürbar werdenden Auswirkungen der Steuerreform für juristische Personen (STAF) sind die Probleme nicht kleiner geworden. Der Gemeinderat erwartet in vorsichtiger Beurteilung einen Rückgang der Steuereinnahmen von Firmen um 50 Prozent. Aufgrund der Tatsache, dass die Steuerveranlagungen bei Firmen oft Jahre hinterherhinken, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine abschliessende Beurteilung der Auswirkungen durch die STAF vorgenommen werden.
Die somit zusätzlich entstandene Lücke bei der Finanzierung der öffentlichen Aufgaben kann der Gemeinderat nicht mehr hinnehmen, ohne geeignete Massnahmen auf der Einnahmenseite zu ergreifen. Der Rat hat daher entschieden, den Steuersatz für Juristische Personen von 100 Prozent auf 130 Prozent zu erhöhen. Selbst bei dieser Erhöhung ist die Steuerlast für die Firmen (Gemeindesteuern) immer noch tiefer als vor «STAF»-Einführung. Darüber hinaus soll die Personalsteuer für Einwohner von 20 Franken auf 50 Franken erhöht werden.
Der Rat wird sich 2022 mit Lösungen zur Reduktion der Kosten befassen
Bezüglich des bereits bestehenden strukturellen Defizits sorgen im kommenden Jahr ausserordentliche Erträge für einen Ausgleich (Landverkauf). Der Rat wird sich im Jahr 2022 aber intensiv mit der Suche nach Möglichkeiten zur Reduktion der Kosten befassen müssen.
Da die Haushaltsführung der Gemeinde bereits als sehr kostenbewusst bezeichnet werden kann, dürfte es nicht einfach werden, hier substantielle Erfolge zu erzielen. Sollte in den kommenden Monaten das Steuersubstrat nicht gesteigert werden können, wäre eine Steuersatz-Erhöhung (Natürliche Personen) für das Jahr 2023 unumgänglich.
Die Steuersätze befinden sich immer noch im kantonalen Mittel
Steuererhöhungen stellen immer eine «ultima ratio» dar. Angesichts dieser unangenehmen Ankündigung gilt es allerdings festzuhalten, dass sich die Steuersätze auch nach einem solchen Schritt im kantonalen Mittel befänden. Angesichts der unterdurchschnittlichen Steuerkraft Breitenbachs darf die Steuerbelastung sogar als tief bezeichnet werden. Es bleibt aber das erklärte Ziel des Rats, weiterhin eine nachhaltige Finanzpolitik zum Wohle der in Breitenbach lebenden Menschen zu verfolgen.