Wie die Gemeinde Breitenbach meldet, wurde das Durchfahrtsverbot in der Industriestrasse durch das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn zugelassen.
Die Gemeindeverwaltung an der Fehrenstrasse Breitenbach.
Die Gemeindeverwaltung an der Fehrenstrasse Breitenbach. - Nau.ch / Werner Rolli
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Das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn hat entschieden, dass das von der Gemeinde Breitenbach dauerhaft verfügte Durchfahrtsverbot durch die Industriestrasse rechtens ist.

Die Beschwerde der Gemeinde Büsserach gegen die verkehrspolizeiliche Massnahme wurde abgewiesen.

Die Verfügung des Bau- und Justizdepartements kann innert zehn Tagen vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.

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