Wie die Gemeinde Breitenbach schreibt, fehlt es den kantonalen Behörden aktuell an einer Rechtsgrundlage, um die Gebühr von 40 Franken geltend zu machen.
Die Gemeindeverwaltung an der Fehrenstrasse Breitenbach.
Die Gemeindeverwaltung an der Fehrenstrasse Breitenbach. - Nau.ch / Werner Rolli
Ad

Aufgrund eines aktuellen Gerichtsentscheids fehlt es den kantonalen Behörden im laufenden Jahr an einer Rechtsgrundlage, die Gebühr von 40 Franken für die private Haltung eines Hundes geltend zu machen.

Für das Jahr 2025 soll wieder eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Die Bezahlung dieser Gebühr erfolgt direkt aus den von den Hundebesitzern bezahlten kommunalen Hundesteuern.

Der Gemeinderat Breitenbach entschied, die Hundesteuer grundsätzlich auf unveränderter Höhe zu belassen, die Rechnung aber einmalig um den erwähnten Betrag von 40 Franken zu rabattieren.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BreitenbachFranken