Wie die Gemeinde Blauen informiert, müssen Hecken und Sträucher, die in den Strassenraum ragen, zurückgeschnitten werden.
Die Gemeinde Dittingen, gesehen vom Blauenweg oberhalb des Dorfes.
Die Gemeinde Dittingen, gesehen vom Blauenweg oberhalb des Dorfes. - Nau.ch / Werner Rolli
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Im Frühling, wenn die Vegetationsperiode einsetzt, zeigen sich Sträucher von ihrer schönsten Seite.

Sträucher, Hecken und Bäume können aber auch eine Gefahr darstellen, wenn sie in den Strassenraum ragen oder die Sichtverhältnisse bei Strasseneinmündungen, Kurven und Kuppen verhindern.

Im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit und der Unfallverhütung bittet die Gemeinde alle Strassenanstösser, die Sträucher, Hecken und Bäume so weit zurückzuschneiden, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohnerschaft vollumfänglich gewährleistet ist.

Bei über die Strassenlinie herausragende Äste von Bäumen und Sträuchern ist eine Höhe von mindestens 2,5 Metern über Trottoir und Fussweg und von 4,5 Metern über der Strasse einzuhalten.

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