Wie die Gemeinde Duggingen schreibt, genehmigte der Gemeinderat am 23. Januar 2024 den Ausführungsplan für Tempo 30 in der Aesch- und Grellingerstrasse.
Das Gemeindehaus an der Kirchgasse in Duggingen.
Das Gemeindehaus an der Kirchgasse in Duggingen. - Nau.ch / Werner Rolli
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An der Dezember-Gemeindeversammlung 2021 wurde die Einführung von Tempo 30 im Siedlungsgebiet der Gemeinde Duggingen von der Bevölkerung angenommen.

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 22. März 2022 wurde beschlossen, dem Kanton ein Gesuch um Ausweitung der Tempo-30-Zone auf einen definierten Bereich der Aesch- und Grellingerstrasse einzureichen.

Der Kanton hat inzwischen ein Gutachten für den Bereich der Kantonsstrasse erstellen lassen. Dieses liegt nun vor und unterstützt das Gesuch des Gemeinderats.

Im Gegensatz zum Vorschlag des Gemeinderats bezüglich des Perimeters auf der Kantonsstrasse weitet der Kanton diesen nun aus Verkehrssicherheitstechnischen Aspekten aus.

Kein Tempo 30 für unter den Hollen, Birshollen und Bergmatten

Die Eigentümerschaft der beiden Privatstrassen Unter den Hollen und Birshollen wurden im Dezember 2023 auf Hinweis des Kantons angefragt, ob sie ihre Strassen ebenfalls in die Tempo-30-Zone einbeziehen lassen möchten.

Beide Eigentümerschaften haben sich gegen einen Einbezug ausgesprochen. Daher werden bei den Zufahrten zu den beiden Privatstrassen keine Tempo-30-Signale erstellt.

Die Bewohner der Bergmatten (Liegenschaften 1 bis 9) wurden ebenfalls angefragt, ob der Gemeinderat beim Kanton für ihre Strasse, welche ausserhalb des Siedlungsgebiets liegt, eine Tempo-30-Streckensignalisation beantragen soll. Auch auf diese Anfrage ging eine abschlägige Antwort ein.

Umsetzung erfolgt im Frühling 2024

Mit Beschluss vom 23. Januar 2024 hat der Gemeinderat den Ausführungsplan Tempo 30 genehmigt.

Die Publikation der verkehrspolizeilichen Anordnung durch den Kanton erfolgte im Februar 2024, die Umsetzung erfolgt im Frühling 2024.

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